Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maschinenhandel Borowski GmbH
Schneiderstr. 10 40764 Langenfeld |
AGB für das Vertragsangebot, Lieferung und Verkauf von eigenen Maschinen.
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Nachstehende Bedingungen gelten für den Verkauf von gebrauchten Maschinen (Kaufgegenstand genannt).
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§ 1 |
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma?angaben sind nur annähernd maßgebend, soweit
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
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§ 2 |
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbest?tigung des Lieferers maßgebend, im Falle eines Angebotes des Lieferers mit zeitlicher Bindung und mit fristgemäßer Annahme des Angebots, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.
Nebenabreden und ?nderungen bedürfen der schriftlichen Best?tigung des Lieferers, Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis AGB wird hiermit widersprochen.
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§ 3 |
- Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager ausschließlich Verladung im Lager und ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die MwSt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
- Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung wie folgt zu leisten:
1/3 bei Bestellung
2/3 vor Lieferung, sobald dem Besteller mitgeteilt wurde, daß die Maschine versandbereit ist.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittenen Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.
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§ 4 |
- Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vereinbarten Zahlung.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
- Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich für die Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Lieferer zu vertreten, wenn sie bereits während des einen bestehenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Lieferer dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Der Käufer kann 4 Wochen nach überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlicher Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
Der Käufer kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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§ 5 |
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. |
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§ 6 |
Der Verkauf gebrauchter Maschinen und gebrauchter Ersatzteile erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. |
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§ 7 |
Für gelieferte gebrauchte Maschinen, gebrauchter und neuer Ersatzteile gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung
bleibt die gelieferte Ware unser uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum. |
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§ 8 |
- Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschlie?lich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie?lich Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt, seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der nicht bekannt ist.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Vertragsangebot und den Verkauf betreffend fremder Maschinen
PRÄAMBEL: |
Nachstehende Bedingungen gelten für den Verkauf von Maschinen (Kaufgegenstand genannt) durch Vermittlung einer Firma (Vermittler genannt) im Namen und für Rechnung eines Dritten als Verkäufer.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Vermittlers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sp?testens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine AGB wird hiermit widersprochen.
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§ 1 |
- Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Waren nachkommen.
- Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma?angaben sind nur annähernd maßgebend und nicht als zugesicherte Eigenschaften zu betrachten, es sei denn, daß eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung gegeben wurde.
- S?mtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen.
- Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer durch den Vermittler die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.
Der Vermittler ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit, er kann also auch die Maschine zur vereinbarten unteren Preisgrenze auch selbst ankaufen.
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§ 2 |
- Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich Umsatzsteuer (Kaufpreis) ab Standort des Kaufgegenstandes.
- Der Kaufpreis ist zahlbar 1/3 bei Bestellung und 2/3 vor Lieferung des Kaufgegenstandes.
- Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.
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§ 3 |
- Im Falle des Vertragsabschlusses hat der Vermittler Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 10 % des Maschinenpreises.
- Hat der Auftraggeber mit dem Verkäufer/Interessenten einen Vertrag innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten abgeschlossen, so hat der Vermittler den Anspruch auf die Vergütung, ohne daß es den Nachweis des Erfolges seiner Vermittlungstätigkeit bedarf.
- Der Vermittler hat Anspruch auf die Vereinbarte Provision auch dann, wenn nach Beendigung des Auftrages ein Kaufvertrag mit einem Käufer zustande kommt, der nachweislich durch den Vermittler oder den Auftraggeber von dem vereinbarten Verkauf der Maschine erfahren hat.
Falls dem Auftraggeber ein ihm durch den Vermittler nachgewiesenes Angebot bereits bekannt ist, muß er dies dem Vermittler
unverzüglich mitteilen, widrigenfalls kann er sich auf eine solche Kenntnis nicht berufen.
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§ 4 |
Der Kauf gebrauchter Kaufgegenstände erfolgt unter Ausschluß jeder Gewährleistung. |
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§ 5 |
- Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, Zahlungsort ist 40764 Langenfeld.
- Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand D?sseldorf oder nach unserer Wahl ein allgemeiner Gerichtsstand.
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz bzw. Gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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§ 6 |
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen nicht ber?hrt. Die Vertragsschließenden verpflichten sich die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.
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